Direkt zum Inhalt

Das Ferienhaus

 

Ein renovierter Schafstall mit Charakter. Das Haus bewahrt den Charme alter Steine ​​und den Geist der „ländlichen Provence“. Der Ort liegt 7 km von Digne les Bains entfernt auf dem Land und bietet ein ungeahntes Panorama auf das Tal.  Das Grundstück erstreckt sich über 20 Hektar am Berghang. Vollsonnige oder schattige Terrassen, die über gepflasterte Wege miteinander verbunden sind, ein sicherer und privater Swimmingpool, ein Pétanque-Platz, Spiele im Freien für Kinder, ein Grill.

 

 

Das Grand Paris bietet für ein bis vier Personen zwei Doppelzimmer (eines mit einem Doppelbett auf einem Zwischengeschoss neben einem Fernsehraum und Lesesesseln, das zweite mit zwei Betten auf einer Ebene und Zugang zu einer sonnigen Terrasse), ein begehbares Badezimmer. in der Dusche. Eine ausgestattete Küche, offen zu einem großen Wohnzimmer mit Erkerfenster, das auf eine schattige Terrasse führt, ein Klavier für Amateure.

 Der ideale Ort für einen Urlaub, eine ruhige Auszeit oder einen Moment der Entspannung...

 

 

Die bergige Umgebung ist ideal für die Beobachtung der einheimischen Tierwelt, sie ist auch der Ausgangspunkt zahlreicher Möglichkeiten für Spaziergänge, Rad- oder Autofahrten, provenzalische Märkte in der Nähe, Verdon-Schluchten und Lavendelfelder in weniger als 50 km Entfernung sowie das kulturelle Erbe von Digne. 

Juli: 4 Personen 1.250 €/Woche bis zu zwei Personen 1.050 €/Woche (7 Nächte) 

August: 4 Personen 1.250 € / Woche bis zu zwei Personen 1.050 € / Woche (7 Nächte) 

Juni und September: 4 Personen 950 €/Woche bis zu zwei Personen 750 €/Woche. 

Kontaktieren Sie uns für andere Jahreszeiten Oktober-November-Dezember-Januar-Februar-März-April: Miete pro Nacht (mindestens 2 Nächte)

Stornobedingungen

 

Artikel 1 – Aufenthaltsdauer:


Der Mieter, der diesen befristeten Vertrag unterzeichnet, kann in keinem Fall ein Recht darauf geltend machen, am Ende des Aufenthalts in den Räumlichkeiten zu bleiben.


Artikel 2 – Vertragsschluss:


Die Reservierung wird wirksam, sobald der Mieter dem Eigentümer eine Anzahlung von 40 % des Gesamtpreises für den Aufenthalt überwiesen hat. Die Preise verstehen sich inklusive aller Abgaben, exklusive Kurtaxe.


Artikel 3 – Stornierung durch den Kunden:


Jede Stornierung muss per Brief oder E-Mail an den Eigentümer mitgeteilt werden.
• Erfolgt die Stornierung weniger als einen Monat (30 Tage) vor Beginn des Aufenthalts, verbleibt die Anzahlung beim Eigentümer
• Erfolgt die Stornierung weniger als 15 Tage vor Beginn des Aufenthalts, verbleibt der Gesamtbetrag des Aufenthalts beim Eigentümer.
• Im Falle eines verkürzten Aufenthalts verbleibt der den Übernachtungskosten entsprechende Preis vollständig beim Eigentümer. Nicht in Anspruch genommene Zusatzleistungen werden erstattet.
Artikel 4 – Stornierung durch den Eigentümer:
Wenn der Eigentümer den Aufenthalt vor Beginn des Aufenthalts storniert, muss er den Kunden per E-Mail darüber informieren. Dem Kunden werden die gezahlten Beträge unverzüglich erstattet, unbeschadet eines Anspruchs auf Schadensersatz.


Artikel 5 – Ankunft/Abreise:


Der Kunde muss an dem im Vertrag angegebenen Tag anreisen und dem Eigentümer seine voraussichtliche Ankunftszeit zwischen 16 und 19 Uhr am Tag vor seiner Ankunft mitteilen. Nach 20:00 Uhr ist keine Anreise mehr möglich. Im Falle einer verspäteten Ankunft kann der Eigentümer Sie nicht haftbar machen, wenn er Sie aufgrund dieser Verzögerung nicht empfangen kann.
Die Abfahrtszeiten sind von 9.00 bis 11.00 Uhr an dem im Mietvertrag angegebenen Tag vorgesehen. Eine Verlängerung ist unter keinen Umständen möglich, außer mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Eigentümers.


Artikel 6 – Zahlung des Restbetrags:


Der Restbetrag ist zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum fällig. Zusätzliche Verbrauchs- und Serviceleistungen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, sind am Ende des Aufenthalts an den Eigentümer zu zahlen.


Artikel 7 – Kurtaxe:


Die Kurtaxe (2.64 € / Tag / Person über 18 Jahre) ist eine lokale Steuer, die der Kunde an den Eigentümer zahlen muss, der sie dann an die Staatskasse abführt.


Artikel 8 – Nutzung der Räumlichkeiten:


Der Kunde hat die Ruhe der Räumlichkeiten zu respektieren und diese bestimmungsgemäß zu nutzen. Er verpflichtet sich, die Zimmer in gutem Zustand zurückzugeben.


Artikel 9 – Kapazität:


Dieser Vertrag wird für eine bestimmte Anzahl von Personen geschlossen. Übersteigt die Anzahl der Kunden diese Zahl, kann der Eigentümer weitere Kunden ablehnen.
Diese Ablehnung kann in keinem Fall als Änderung oder Kündigung des Vertrags auf Initiative des Eigentümers angesehen werden, so dass im Falle des Abgangs einer größeren Anzahl von Kunden als der abgelehnten Anzahl keine Rückerstattung in Betracht gezogen werden kann.


Artikel 10 – Tiere:


Der Mietvertrag sieht vor, dass der Kunde in Begleitung eines Haustieres übernachten kann. Dies muss vor Vertragsunterzeichnung erwähnt werden. Für die Anwesenheit eines Haustiers kann ein Zuschlag verlangt werden. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel durch den Kunden kann der Eigentümer die Tiere ablehnen.
Diese Ablehnung kann in keinem Fall als Änderung oder Kündigung des Vertrags auf Initiative des Eigentümers angesehen werden, so dass im Falle einer Abreise des Kunden keine Rückerstattung in Betracht gezogen werden kann.


Artikel 11 – WLAN:


Ein Anschluss steht im Haus kostenlos zur Verfügung. 
Im Falle einer Störung der WLAN-Verbindung kann der Kunde den Eigentümer nicht haftbar machen. 
Der Kunde ist für illegale Downloads, Aufzeichnungen oder Verbindungen verantwortlich.


Artikel 12 – Akzeptierte Zahlungsmittel:


• • Bank- oder Postscheck, zahlbar an Grand Paris (nur französische Konten).
• • Bankkarte: Eurocard, Mastercard, Visa. 
Bitte beachten Sie: Geben Sie bei der Zahlung unbedingt die Referenz Ihrer Reservierung an.
• • Per Banküberweisung: 
• Inhaber eines LE GRAND PARIS-Kontos

Artikel 13 – Streitfall:


Wenn sich die Beschwerde auf den Inventarbestand oder den beschreibenden Zustand der Miete bezieht, muss sie innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft schriftlich eingereicht werden. Eigentümer und Mieter müssen eine gütliche Einigung fördern. Bei sonstigen Streitigkeiten kann sich der Mieter ohne zeitliche Begrenzung an eine Interessenvertretung wenden.